MGI GROUPE FIDUCIAIRE Luxembourg S.à r.l.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EXPERTS-COMPTABLES-VERTRÄGE IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG
(im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”)
1. Geltungsbereich und Definition von Experts-Comptables-Verträgen:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen einem Expert-Comptable (natürliche oder juristische Person) (im Folgenden „der Expert-Comptable”) und seinem Kunden (im Folgenden der „Kunde”). Davon ausgenommen sind Domizilierungsverträge und Verwaltungsrats-/Geschäftsführer-/Abschlussprüferverträge luxemburgischen Rechts.
Für die Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Expert-Comptable und der Kunde im Folgenden einzeln als „Partei” und gemeinsam als „Parteien” bezeichnet.
Der Umfang des Expert-Comptable-Vertrages gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf die im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Aufgaben.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weichen nur dann von den Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Expert-Comptable und dem Kunden sowie von den Anhängen zu diesem Vertrag ab, wenn eine Bestimmung des Vertrages oder seiner Anhänge den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht, und dies nur innerhalb der Grenzen dieses Widerspruchs.
Sollte eine der Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungesetzlich werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sofern dies möglich ist, unberührt.
Für die Ausübung des Expert-Comptable-Vertrages gilt die Berufsordnung des Ordre des Experts-Comptables (Verband der Experts- Comptables).
2. Dauer eines Mandats
Mandate werden dem Expert-Comptable vom Kunden für die Dauer von einem Jahr erteilt. Sie verlängern sich jedes Jahr stillschweigend, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor dem Stichtag der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einschreiben mit Rückschein oder eigenhändige Übergabe eines Schreibens, dessen Eingang gegen Unterschrift des Empfängers bestätigt werden muss, gekündigt werden.
Der Kunde darf ein laufendes Mandat nur beenden, wenn er den Expert-Comptable unter Einhaltung der oben erwähnten Bedingungen mindestens einen Monat im Voraus darüber in Kenntnis setzt und vorausgesetzt, er hat dem Expert-Comptable alle Honorare für bis zum Tag des Inkrafttretens der Kündigung bereits erbrachte Leistungen gezahlt, zuzüglich einer Entschädigung in Höhe von 25% der für das laufende Geschäftsjahr vereinbarten Honorare.
Sollte eine der Parteien ihren vertragsgemäßen Pflichten nicht nachkommen, hat die andere Partei das Recht, das Mandat unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein zu beenden, wenn die gegen den Vertrag verstoßende Partei dem jeweiligen Versäumnis keine Abhilfe geschafft hat oder wenn diesem nicht binnen dreißig Tagen ab Erhalt der Anzeige dieses Versäumnisses Abhilfe geschaffen wurde.
Übt der Expert-Comptable mehrere Mandate für seinen Kunden aus, hat die vorübergehende Aufhebung, Unterbrechung oder Beendigung eines Mandats keine Auswirkung auf die übrigen Mandate.
3. Pflichten des Expert-Comptable
Der Expert-Comptable übt das ihm übertragene Mandat nach den vom Ordre des Experts-Comptables festgelegten Grundsätzen der Ethik und Unabhängigkeit sowie nach der Berufsordnung aus. Der Expert-Comptable übt sein Mandat auch unter Beachtung der ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten aus, insbesondere derjenigen, welche die Unabhängigkeit sowie die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreffen. Die dem Expert-Comptable obliegenden oben erwähnten gesetzlichen und beruflichen Pflichten und Grundsätze sind auf der Internetseite des Ordre des Experts-Comptables www.oec.lu abrufbar.
Der Expert-Comptable ist im Rahmen der Ausübung seines Mandats nur verpflichtet, auf das angestrebte Ergebnis hinzuwirken (Leistungspflicht) und nicht, einen Erfolg herbeizuführen (Erfolgspflicht).
Der Expert-Comptable hat das Recht, sich von Mitarbeitern seiner Wahl unterstützen zu lassen. Er entscheidet, wie und von wem die im Vertrag beschriebenen Aufgaben wahrgenommen werden.
Nach Beendigung seines Mandats gibt der Expert-Comptable seinem Kunden die Originaldokumente zurück, welche ihm vom Kunden für die Ausübung seines Mandats anvertraut wurden, soweit diese nicht unter Anwendung des unter Klausel 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Zurückbehaltungsrechts zurückbehalten werden. Der Expert-Comptable ist nach Beendigung des Mandats nicht verpflichtet, den Kunden über das Eintreten etwaiger Änderungen der zum Zeitpunkt der Mandatsdurchführung geltenden Gesetze oder Verordnungen zu informieren oder ihm die etwaigen Folgen mitzuteilen, die sich aus einer solchen Änderung für das Mandat und seine Ergebnisse ergeben könnten.
4. Berufsgeheimnis
Der Expert-Comptable ist gebunden an :
- das Berufsgeheimnis:Für Experts-Comptables und die für sie tätigen Personen gilt Artikel 458 des Code Pénal (Strafgesetzbuch).Auf rechtmäßiges Verlangen der für die Gesetzesanwendung zuständigen Behörden müssen die Experts-Comptables im Rahmen ihrer Berufsausübung Fragen beantworten und umfassend mitarbeiten.Experts-Comptables müssen die „Cellule de Renseignement Financier du Parquet auprès du Tribunal d’arrondissement“ (Meldestelle für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am Bezirksgericht) in Luxemburg in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen auf eigene Initiative über alles informieren, was auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnte.Experts-Comptables und deren Mitarbeiter dürfen ihren Kunden oder Dritten nicht mitteilen, dass sie eventuell Informationen an die Behörden weitergeleitet haben oder eine Untersuchung eingeleitet wurde.
- eine Verschwiegenheitspflicht,die von der zuvor genannten Pflicht zu unterscheiden ist und sich auf vom Expert-Comptable gesammelte Informationen und die Weitergabe von ihm erstellten Dokumenten bezieht.Diese sind nur für den Kunden selbst bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf Verlangen des Kunden und sofern der Expert-Comptable zustimmt.
5. Verantwortung des Kunden
Verantwortlich für Finanzinformationen jeglicher Art über die Tätigkeiten der natürlichen Person, des Unternehmen oder der Gesellschaft zur Offenlegung gegenüber den Eigentümern oder Dritten sind ausschließlich der Kunde (natürliche Person) oder die Geschäftsführer eines Unternehmens oder dessen Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung der Gesellschaft, ansonsten jeder gesetzliche Vertreter oder jede mit der Verwaltung einer Gesellschaft beauftragte Person. Aus diesem Grund ist jeder Handlungsbevollmächtigte einer Gesellschaft verpflichtet, den Jahresabschluss (bzw. den konsolidierten Jahresabschluss) vor der Vorlage beim zuständigen Organ zwecks Billigung zu unterzeichnen.
Der Kunde wird auch dann nicht von seiner Verantwortung entbunden, wenn er den Expert-Comptable ermächtigt, ihn bei den Behörden zu vertreten, oder ihm eine Zeichnungsvollmacht gewährt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen, welche die Unabhängigkeit des Expert-Comptable oder seiner Mitarbeiter beeinflussen. Dies betrifft insbesondere Angebote an Mitarbeiter des Expert-Comptable, Mandate auf eigene Rechnung auszuüben oder Arbeitnehmer des Kunden zu werden.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus:
- dem Expert-Comptable innerhalb der vereinbarten Fristen alle Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung seines Mandats sowie der ihm obliegenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, erforderlich sind; Der Expert-Comptable ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der ihm vom Kunden zwecks Erfüllung des Vertrages übermittelten Dokumente und Informationen zu überprüfen;
- die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen;
- den Expert-Comptable über wichtige oder außergewöhnliche Umstände sowie über jede Verpflichtung, die Auswirkungen auf die Erfüllung seines Mandats oder die Vermögenssituation des Kunden haben könnte, zu informieren;
- auf Verlangen des Expert-Comptable schriftlich zu bestätigen, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen und Erklärungen angemessen und vollständig sind;
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Aufbewahrung der Originalbelege zu ergreifen;
- alle Vorkehrungen zu treffen, die Speicherung und Verarbeitung elektronischer Daten sowie die Datensicherheit und die Aufbewahrung und Unverletzlichkeit elektronischer Daten zu gewährleisten.
Protokolle und Gutachten, die der Expert-Comptable in Verbindung mit der Erfüllung seines Mandats unter Umständen erstellt, dürfen vom Kunden ohne schriftliche Zustimmung des Expert-Comptable nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, das Mandat beinhaltet die Befugnis zur Weitergabe solcher Dokumente an ausgewählte Dritte.
7. Honorare
Der Expert-Comptable erhält vom Kunden ein Honorar, das beide Parteien gemeinsam vereinbaren. Weitere Vergütungen, auch indirekte, werden nicht gezahlt. Der Expert-Comptable hat Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten und Spesen.
Der Expert-Comptable kann in regelmäßigen Zeitabständen Vorschusszahlungen vom Kunden verlangen.
Sollte das Honorar nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gezahlt werden, kann der Expert-Comptable:
- Verzugszinsen berechnen, für welche nachfolgende Bedingungen gelten,
- die ihm übergebenen Dokumente zurückbehalten.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung der Honorare innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Rechnung. Die Rechnung gilt am zweiten Werktag nach Versand als eingegangen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werden ohne vorherige Aufforderung Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 18. April 2004 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr berechnet. In jedem Fall bewirkt die Nichtzahlung der Honorare für den Expert-Comptable ein Zurückbehaltungsrecht aller Akten und Unterlagen, welche ihm vom Kunden vorgelegt wurden. Der Expert-Comptable kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls eine Entschädigung für Beitreibungskosten fordern.
8. Haftung des Expert-Comptable
Über jedes möglicherweise die Haftung des Expert-Comptable begründende Ereignis muss der Kunde den Expert-Comptable unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Expert-Comptable haftet zivilrechtlich gegenüber dem Kunden nur bei fehlerhafter Mandatserfüllung und unter der Voraussetzung, dass eine haftungsbegründende Kausalität zwischen dem vorgeblichen Fehler und dem erlittenen Schaden gerichtlich in letzter Instanz erwiesen ist. Der Höchstbetrag des Schadenersatzes, den der Kunde von dem Expert-Comptable gegebenenfalls als Entschädigung für nachteilige Folgen im Rahmen eines bestimmten Auftrags verlangen kann, beschränkt sich auf das Zweifache des für die Ausübung des betreffenden Auftrags festgelegten Honorars, es sei denn, der dem Kunden entstandene Schaden ist die unmittelbare und direkte Konsequenz des gerichtlich in letzter Instanz erwiesenen vorsätzlichen oder schweren Fehlers des Expert-Comptable. Für indirekte Schäden wird keine Entschädigung geschuldet.
Stellt sich heraus, dass der vom Kunden erlittene und ordnungsgemäß nachgewiesene Schaden im Rahmen mehrerer aufeinander folgender gleichartiger Aufträge auf dem gleichen Fehler des Expert-Comptable beruht, ist die Haftung des Expert-Comptable gegenüber dem Kunden für den ganzen Schaden auf denselben Höchstbetrag begrenzt (berechnet unter Berücksichtigung des Durchschnitts der Honorare, die für jeden einzelnen Auftrag angefallen sind), selbst wenn die Summe der dem Kunden aufgrund der gleichartigen aufeinander folgenden Aufträge entstandenen Schäden diesen Betrag übersteigt.
Gemäß Artikel 3 des geänderten Gesetzes vom 10. Juni 1999 über die Organisation des Berufsstands des Expert-Comptable verjähren die Haftpflicht- und Berufshaftpflichtklagen gegen den Expert-Comptable nach fünf Jahren ab dem Datum der Beendigung der Erbringung seiner Dienste.
Der Kunde verpflichtet sich, den Expert-Comptable von jeglicher Haftungsklage und Verurteilung bezüglich der Hauptforderung, Zinsen und Kosten (einschließlich der Anwaltskosten) schadlos zu halten, die ein Dritter gegen den Expert-Comptable erwirkt hat, es sei denn, diese sind das Ergebnis eines gerichtlich in letzter Instanz erwiesenen schweren oder vorsätzlichen Fehlers des Expert-Comptable. Der Kunde entschädigt, erstattet und garantiert dem Expert-Comptable sämtliche von ihm erlittenen Verluste, Schäden, Ausgaben und Haftungen, die sich aus einem Versäumnis oder einer Missachtung seitens des Kunden oder einer diesbezüglichen Strafanzeige in Bezug auf eine sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung des Kunden ergeben oder damit verbunden sind.
9. Unfähigkeit, den Auftrag auszuführen/Höhere Gewalt
Der Expert-Comptable haftet im Falle von Gründen, die sich seinem Einfluss und seiner Kontrolle entziehen, einschließlich Handlungen, Versäumnisse oder mangelnde Zusammenarbeit seitens des Kunden (und der Mitarbeiter und Beauftragten des Kunden), Handlungen, Versäumnisse oder mangelnde Zusammenarbeit seitens Dritter, Brand oder sonstiger verheerender Ereignisse, Naturkatastrophen, Streiks oder sonstiger Konflikte, Gewalttaten oder jeglicher Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen einer Regierungs- oder sonstigen Behörde, nicht für Verzögerungen oder mangelnde Erfüllung seines Mandats.
Wird ein Mandat des Expert-Comptable aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt vorübergehend aufgehoben, verlängern sich die Fristen für die Erbringung der Leistungen um den Zeitraum, in dem die Erfüllung der Pflichten nicht möglich war. Während der zeitweiligen Aufhebung gelten die Bestimmungen der Artikel 6, 7 und 8 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
10. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Erfüllung seines Mandats muss sich der Expert-Comptable der Einhaltung der in Sachen Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Gesetzgebung, namentlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“), vergewissern.
Je nach Sachlage kann der Expert-Comptable folgendermaßen bezeichnet werden: für die Verarbeitung Verantwortlicher; gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter. Diese Bezeichnung bringt für den Expert-Comptable und den Kunden unterschiedliche Pflichten mit sich, die im Anhang zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher erläutert sind.
11. Sicherheit bei elektronischer Übertragung von Dokumenten
Im Rahmen des vom Kunden unterzeichneten Auftrags können, falls vom Kunden nicht ausdrücklich anders vorgegeben, Dokumente und Informationen nicht nur per Post oder per Fax übermittelt werden, sondern auch auf elektronischem Weg per E-Mail. Bei elektronischen Übertragungen kann es zu technischen Störungen kommen (insbesondere durch Viren, Würmer usw.), für die weder der Kunde noch der Expert- Comptable haften.
12. Anzuwendendes Recht und zuständige Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die besonderen Bedingungen des Vertrags und dessen Beilagen unterliegen luxemburgischem Recht.
Für Streitigkeiten zwischen dem Expert-Comptable und dem Kunden bezüglich der Erfüllung des Mandats sind die örtlichen Gerichte am Sitz des Expert-Comptable zuständig.
13. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Kunde hat die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit diesen ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden.
Verarbeitung personenbezogener Daten – Auftragsverarbeiter Anhang ST
Dieser Anhang soll Ihnen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten liefern, die der Expert-Comptable (oder die „Gesellschaft“ bzw. „wir“) im Rahmen des ihm von Ihnen, d. h. dem Kunden (oder „Sie“) anvertrauten Mandats vornimmt.
1. ZUSAMMENHANG DER VERARBEITUNG
Als Kunde gestatten Sie uns, für Ihre Rechnung die personenbezogenen Daten – wie sie in der geltenden Gesetzgebung definiert sind – zu verarbeiten, die notwendig sind, um die Dienstleistungen zu erbringen, die Gegenstand des Vertrags sind.
Wir verpflichten uns, die personenbezogenen Daten gemäß dem/den beiliegenden Vertrag/Verträgen und nur auf der Grundlage Ihrer Anweisungen zu verarbeiten.
Im Rahmen der Erfüllung des Mandats verpflichten sich der Kunde und der Expert-Comptable die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung einzuhalten, namentlich die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“ »).
2. ROLLEN DES EXPERT-COMPTABLE UND DES KUNDEN
Der Expert-Comptable verarbeitet personenbezogene Daten für Rechnung des Kunden und ausschliesslich auf der Grundlage von dessen Anweisungen. Diesbezüglich wird der Expert-Comptable als Auftragsverarbeiter bezeichnet.
Im Vertrag bestimmt der Kunde die Zwecke und Mittel der Verarbeitung und die zu verarbeitenden Daten. Diesbezüglich wird der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher bezeichnet.
Die vom Expert-Comptable im Rahmen des ihm anvertrauten Auftrags durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten werden gemäß dem Vertrag und der DSGVO durchgeführt. Der Vertrag enthält demnach folgende Angaben:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung;
- Art und Zwecke der Verarbeitung;
- Die Art der personenbezogenen Daten;
- Die Kategorien der betroffenen Personen und
- Die Rechte und Pflichten des Expert-Comptable und des
3. PFLICHTEN DES EXPERT-COMPTABLE
Der Expert-Comptable muss sämtliche dem Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO obliegenden Pflichten einhalten und verpflichtet sich im Vertrag dazu:
- die personenbezogenen Daten nur zu dem/den Zweck(en) zu verarbeiten, der/die Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist/sind;
- die Daten gemäß den im Vertrag dokumentierten Anweisungen des Kunden zu verarbeiten;
- die Vertraulichkeit der im Rahmen des Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten;
- zu gewährleisten, dass die gemäß dem Vertrag zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen:
- sich zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
- geeignete Datenschutzschulungen erhalten;
- da es sich um Dienstleistungen handelt, den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen Rechnung zu tragen;
- keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Kunden in Anspruch zu nehmen;
- den Kunden nach Möglichkeit dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen nachzukommen: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung zu sein (einschließlich Profiling);
- dem Kunden jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu melden, sobald sie ihm bekannt wird;
- den Kunden erforderlichenfalls bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzungen zu unterstützen;
- nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder zurückzugeben und die bestehenden Kopien zu zerstören, sofern diesbezüglich keine gegenteilige gesetzliche oder regulatorische Bestimmung gilt;
- dem Kunden den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mitzuteilen, sofern er gemäß Artikel 37 DGSVO einen solchen benannt Diese Mitteilung kann anhand eines Verweises im Vertrag auf die Website des Expert-Comptable erfolgen, auf welcher der Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht sind;
- gemäß Artikel 30 Absatz 2 DSGVO ein schriftliches Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Kunden durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung zu führen;
- dem Kunden alle erforderlichen Schriftstücke zum Nachweis der Einhaltung all seiner Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen -, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen und dazu
Muss der Expert-Comptable jedoch die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmen, gilt er in Bezug auf diese Verarbeitung als Verantwortlicher und muss alle dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß DSGVO obliegenden Pflichten einhalten.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, alle dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß DSGVO obliegenden Pflichten einzuhalten. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass die personenbezogenen Daten:
- auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;
- für bestimmte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden;
- dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind;
- sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sind;
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
- in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Der Kunde garantiert dem Expert-Comptable, dass er den betroffenen Personen die notwendigen Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitungsvorgänge mitgeteilt hat und dass er die Anträge auf Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen beantworten wird: Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung zu sein (einschließlich Profiling).
Gegenüber dem Expert-Comptable verpflichtet sich der Kunde:
- ihm Daten zu liefern, die richtig, angemessen, stichhaltig und streng auf das beschränkt sind, was erforderlich ist, um dem Expert-Comptable zu ermöglichen, die Dienstleistung(en) aus dem Vertrag zu erbringen;
- jede Weisung bezüglich der vom Expert-Comptable vorzunehmenden Datenverarbeitung schriftlich zu dokumentieren;
- im Vorfeld und während der gesamten Dauer der vom Expert-Comptable durchgeführten Verarbeitung auf die Einhaltung der von der DSGVO vorgesehenen Pflichten zu achten;
- die Verarbeitung zu überwachen, einschließlich der Durchführung der notwendigen Überprüfungen und Inspektionen beim Expert-
5. SICHERHEITSMASSNAHMEN
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Expert-Comptable und der Kunde geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; diese Maßnahmen schließen unter anderem Folgendes ein:
- die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
- die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen (wie beispielsweise Zugangskontrollen, Datenträger, Speicher, Zugriff, Übertragung, Einführung, Transport);
- die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen (z. B. Kontrolle der Verfügbarkeit);
- ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind, insbesondere durch
- ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig – Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden.
Der Kunde und der Expert-Comptable unternehmen Schritte, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Kunden verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder Luxemburgs zur Verarbeitung verpflichtet.
Die Verantwortungen der einzelnen Parteien im Hinblick auf die umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen sind genau im Vertrag definiert.
6. ZULÄSSIGE OFFENLEGUNG
Die sich aus dem vorliegenden Artikel ergebende Vertraulichkeitspflicht hindert den Expert-Comptable nicht daran, eine Information preiszugeben, wenn diese Information gemäß den geltenden gesetzlichen oder beruflichen Vorschriften erforderlich oder gestattet ist, insbesondere im Rahmen eines Disziplinar-, zivil-, handels- oder strafrechtlichen Verfahrens oder im Rahmen der Gesetzgebung in Sachen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Diesbezüglich gilt der Expert-Comptable als für die Verarbeitung Verantwortlicher und muss die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß DSGVO obliegenden Pflichten in den von den geltenden Gesetzen vorgesehenen Grenzen einhalten.
Verarbeitung personenbezogener Daten – Für die Verarbeitung Verantwortlicher Anhang RT
Dieser Anhang soll Ihnen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten liefern, die der Expert-Comptable (oder die „Gesellschaft“ bzw. „wir“) im Rahmen des ihm von Ihnen, d. h. dem Kunden (oder „Sie“) anvertrauten Mandats vornimmt.
1. ZUSAMMENHANG DER VERARBEITUNG
Im Rahmen der Ausführung des uns von Ihnen anvertrauten Auftrags sind wir befugt, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind
(„Dienstleistungen“), erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Die Dienstleistungen sind im/in den beiliegenden Vertrag/Verträgen definiert.
2. ROLLE DES EXPERT-COMPTABLE
Angesichts seines beruflichen Know-hows bestimmt der Expert-Comptable die Zwecke und Mittel der zwecks Erbringung der Dienstleistungen durchzuführenden Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Diesbezüglich handelt der Expert-Comptable als für die Verarbeitung Verantwortlicher.
Der Expert-Comptable verpflichtet sich, die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung einzuhalten, namentlich die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“).
3. PFLICHTEN DES EXPERT-COMPTABLE
Der Expert-Comptable muss alle dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß DSGVO obliegenden Pflichten einhalten.
Der Expert-Comptable verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie insbesondere vor unfallsbedingter oder unerlaubter Zerstörung, unfallsbedingtem Verlust, Veränderung, unerlaubter Verbreitung oder unerlaubtem Zugang zu schützen.
Der Expert-Comptable muss:
- dem Kunden und gegebenenfalls den anderen von den Verarbeitungsvorgängen betroffenen Personen die Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO Diese Informationen können insbesondere anhand einer Vertraulichkeitserklärung im Anhang zum Vertrag bereitgestellt werden;
- die Umsetzung der in Kapitel III DSGVO vorgesehenen Rechte des Kunden und gegebenenfalls der anderen von den Verarbeitungsvorgängen betroffenen Personen
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, dem Expert-Comptable die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten, zu denen er Zugang hat, zu übermitteln.
Der Kunde garantiert dem Expert-Comptable, dass die Übermittlung der besagten Daten rechtmäßig ist und nicht gegen die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung verstößt.
Verarbeitung personenbezogener Daten – Gemeinsam Verantwortliche Anhang RCT
Dieser Anhang soll Ihnen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten liefern, die der Expert-Comptable (oder die „Gesellschaft“ bzw. „wir“) im Rahmen des ihm von Ihnen, d. h. dem Kunden (oder „Sie“) anvertrauten Mandats vornimmt.
1. ZUSAMMENHANG DER VERARBEITUNG
Im Rahmen der Ausführung des uns von Ihnen anvertrauten Auftrags sind wir befugt, die für die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind
(„Dienstleistungen“), erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Die Dienstleistungen sind im/in den beiliegenden Vertrag/Verträgen definiert.
2. ROLLE DES EXPERT-COMPTABLE UND DES KUNDEN
Der Expert-Comptable und der Kunde bestimmen gemeinsam die Zwecke und/oder Mittel der zur Erbringung der Dienstleistungen umzusetzenden Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Diesbezüglich werden der Expert-Comptable und der Kunde als gemeinsam Verantwortliche bezeichnet.
3. GEMEINSAME PFLICHTEN
Als gemeinsam Verantwortliche müssen der Expert-Comptable und der Kunde die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung einhalten, namentlich die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DSGVO“ »).
Der Expert-Comptable und der Kunde sind verpflichtet, ihre jeweiligen Pflichten in Sachen Schutz personenbezogener Daten im Vertrag transparent zu definieren. Diesbezüglich hat der Vertrag insbesondere Folgendes zu enthalten:
- dass der Expert-Comptable befugt ist, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
- die Art der Verarbeitung;
- die Art der personenbezogenen Daten;
- die Kategorien der betroffenen Personen;
- der/die ganz oder teilweise zwischen dem Expert-Comptable und dem Kunden aufgeteilte(n) Zweck(e);
- die Möglichkeit für den Expert-Comptable, die Dienstleistungen ganz oder teilweise
Der Expert-Comptable und der Kunde verpflichten sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie insbesondere vor unfallsbedingter oder unerlaubter Zerstörung, unfallsbedingtem Verlust, Veränderung, unerlaubter Verbreitung oder unerlaubtem Zugang zu schützen.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Sie verpflichten sich, uns die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten, zu denen Sie Zugang haben, zu übermitteln.
Der Kunde garantiert dem Expert-Comptable, dass die Übermittlung der besagten Daten rechtmäßig ist und nicht gegen die in Sachen Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung verstößt.
Sie müssen demnach insbesondere:
- die betroffenen Personen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO informieren, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen verarbeitet werden;
- die Umsetzung der in Kapitel III DSGVO vorgesehenen Rechte der von den Verarbeitungsvorgängen betroffenen Personen sicherstellen;
- die Datenschutzkommission (Commission Nationale pour la Protection des Données) und gegebenenfalls die betroffene(n) Person(en) über jeden Zwischenfall (Verlust/unbefugter Zugriff) und Sicherheitslücken informieren, die wir Ihnen eventuell berichten müssen.
5. PFLICHTEN DES EXPERT-COMPTABLE
Wir müssen Sie schnellstmöglich und spätestens binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme des Ereignisses über Folgendes in Kenntnis setzen:
- Ausübung eines Rechts seitens einer betroffenen Person;
- etwaige Beschwerde der betroffenen Person;
- Auftreten eines Zwischenfalls (Verlust/unbefugter Zugriff, Sicherheitslücken), der uns zur Kenntnis gelangt und direkte oder indirekte Auswirkungen auf die durchgeführte Verarbeitung haben könnte.